Qualitätsmost aus Oberösterreich mit staatlicher Prüfnummer gibt dem Mostliebhaber die Sicherheit, ein qualitativ hochwertiges Produkt aus Oberösterreich, geprüft durch das Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg oder Eisenstadt, genießen zu können. Die Zuerkennung der staatlichen Prüfnummer erfolgt nach Erreichung der Kriterien laut Obstweinverordnung, nachgewiesen durch die amtliche Laborkontrolle und kommissionelle Verkostung durch eine geschulte Verkostungsjury. Bei Erfüllung aller Kriterien erhält der Produzent mittels Bescheid das Prüfergebnis und die staatliche Prüfnummer. Der Qualitätsmostproduzent darf die Qualität seines Mostes in Form der staatlichen Prüfnummer am Etikett und des Qualitätsgütesiegels am Flaschenverschluss für den Kunden sichtbar machen. Mit der Obstweinverordnung aus dem Jahr 2014 wurde der Grundstein für die Qualitätsmostproduktion mit staatlicher Prüfnummer gelegt. Diese geprüfte Qualität muss sich auch im Verkaufspreis niederschlagen!
Qualitätsmost mit staatlicher Prüfnummer – erkennbar am Gütesiegel am Flaschenverschluss. Foto: LKOÖ/Stein
Download: Obstweinverordnung
Download: Antrag-BA-Klosterneuburg; Antrag BA Eisenstadt
Download: OÖ_Qualitätsmostproduzenten_mit_staatlicher_Prüfnummer_2017
Download: 10_Schritte_zum_Qualitätsmost_mit_staatlicher_Pruefnummer
Download: Bezeichnungsleitfaden_Bundeskellereiinspektion_ 2017
Download: Kellerbuch__Maßnahmenblatt_mit_Vorlage
Download: Kellerbuch__Behälterverzeichnis_mit_Vorlage
Download: Auftragsschein_Cider_Perlwein_Schaumwein_Abfüllung