Die Jungmostprämierung in Oberösterreich blickt auf eine langjährige Tradition zurück! Jetzt können sich bäuerliche Qualitätsobstweinproduzenten anmelden!
Wie muss der Jungmost bei der Einreichung sein?
Frischer, fruchtiger und spritziger Apfel-Birnen-Most
Most ist blank und füllfertig
Erfüllung der Kriterien für Qualitätsmost mit staatlicher Prüfnummer laut Obstweinverordnung BGBl II 2014/18 idF BGBl II 2018/184 (§16 Produktspezifikation von Qualitätsobstwein)
Die Obstweinverordnung steht auf der Homepage https://www.unsermost.at/2018/08/qualitaetsmost-mit-staatlicher-pruefnummer-welchen-anforderungen-muss-er-gerecht-werden/ zur Verfügung.
Der Jungmost muss einen Restzuckergehalt der Geschmacksangabe EXTRATROCKEN oder TROCKEN lt. Obstweinverordnung entsprechen. Die Geschmacksangabe EXTRATROCKEN ist zulässig, wenn der Zuckergehalt 4 g je Liter nicht überschreitet. Die Geschmacksangabe TROCKEN ist zulässig, wenn der Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet: 4 g je Liter oder 9 g je Liter, sofern der Säuregehalt (g je Liter titrierbarer Säure berechnet als Weinsäure) nicht niedriger ist als der Restzuckergehalt.
Anmeldung bis 1.Oktober in der LK Oberösterreich.
Probenabgabe am 28.10.2019 in der LK OÖ.