Most unterliegt dem Österreichischen Weingesetz. Wenn Most über den Eigenbedarf hinaus produziert und verkauft wird, ist die Kellerbuchführung verpflichtend. Kontrolliert wird die Kellerbuchführung von der Bundeskellereiinspektion http://www.bundeskellereiinspektion.at. Ansprechpartner seitens der Bundeskellereiinspektion für Oberösterreich ist Ing. Josef Spath.
Die BKI stellt Bezeichnungsvorschriften für die “Gestaltung von Eitketten” zur Verfügügung, den Sie mit nachstehenden Link downloaden können: http://www.bundeskellereiinspektion.at/downloads/bezeichnung/bezeichnungsvorschriften.pdf
Für Fragen zu Produktion und Aufzeichnungen bei der Mostproduktion können sich bäuerliche Produzenten an den Mostproduktionsberater der Landwirtschaftskammer OÖ Herrn Johann Steiner T 050 6902 1575 / E Johann.steiner@lk-ooe.at wenden.
Die Kontrolle erfolgt ohne Vorankündigung. Bei Obstwein werden drei Bereiche überprüft bzw. kontrolliert: 1. Das Kellerbuch (die Maßnahmenblätter), 2. Die Kennzeichnung (Etiketten), 3. Verkehrsfähigkeit des Mosts (Probenentnahme).
Maßnahmenblatt__Beispiel_Leerformular
Behälterverzeichnis__Beispiel_Leerformular
Obstweinverordnung_Jahrgang_2014
Weinrechts-Sammelnovelle_2018_
Protokoll_Most_u._Apfelsaft_Aufzeichnung_BKI
Handbuch zur Eigenkontrolle_Hygiene
Leitlinie_bäuerliche_Obstverarbeitung_VII-2007
20-Punkte-Schema zur sensorischen Beurteilung